Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der Galerie Horvath & Lukacs (nachfolgend „Auftragnehmer“), gelten für alle Geschäftsabwicklungen, die vor Ort zwischen Auftraggeber (Kunde) und Auftragnehmer zustanden kommen.

1. Auswahl und Auftragserteilung

Die Galerie Horvath & Lukacs bietet in Ihren Geschäftslokalen (Sopron, Nagycenk) eine breite Auswahl an Bilderrahmen. Der Auftragnehmer leistet vor Ort bei der Auswahl bestmögliche Beratung, konzipiert inkl. die Vorstellung der Kunden und die technischen Voraussetzungen, Möglichkeiten. Der Auftragnehmer betreibt kein Online-Geschäft oder Online-Store!

Die hier aufgeführten Informationen dienen, als Einblick in die Produkte und Dienstleistungen des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor diese Informationen jederzeit zu ändern. Zur Auswahl der bestgeeigneten Bilderrahmenkombination stehen Rahmenmuster zur Verfügung. Die Rahmenmuster sind mit einer internen Registrationsnummer versehen. Nach Auswahl und Messen erfolgt bei jedem Bild eine individuelle Preiskalkulation durch den Auftragnehmer.

2. Preise für individuell zugeschnittene Bilderrahmen

Die Preise für individuelle zugeschnittene Bilderrahmen und Rahmenservice werden nach Auswahl und Messen individuell vom Auftragnehmer berechnet, welcher Preis dann unmittelbar dem Kunden mitgeteilt wird. Akzeptiert der Auftraggeber dieses Angebot kommt die Auftragserteilung zustande. Die angegebenen Preise beinhalten die gesetzmäßige Umsatzsteuer und weitere hierzugehörige Pflichtsteuerarten.

3. Fertigstellung

Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber den voraussichtlichen Fertigstellungstermin vor Ort bei der Auftragserteilung mit. Der Fertigstellungstermin kann sich durch unvorhergesehene Umstände verschieben. Falls eine Rahmen- und Servicekombination ausgewählt wird, welches einen Sofort-Service ermöglicht, wird der Auftrag umgehend verwirklicht, d.h. durchschnittlich innerhalb einer Stunde. Diese kann durch diverse technische Lösungen und Produktarten variieren. Der Auftragnehmer handelt im Sinne beste Qualität leisten zu können und schlägt dann die bestmögliche Fertigungszeit vor.

Der Auftraggeber hat jederzeit die Möglichkeit sich über die Fertigungszeit persönlich, telefonisch oder zu einem vorab vereinbarten individuellen Termin über die Fertigungszeit zu informieren und Kapazitäten reservieren zu lassen. Im Falle einer längeren Bearbeitungszeit (nicht an dem Auftragserteilungstag bearbeitbare Aufträge), wird in jedem Fall ein Bestellschein ausgestellt, wo die Registrationsnummer des Auftrags aufgeführt ist, anhand welcher die vor Ort vereinbarten Informationen zur Auftragserfüllung gespeichert werden.

4. Zahlungsformen und Rechnungstellung

Die Galerie Horvath & Lukacs bietet in der Zentrale die Möglichkeit neben Barzahlung auch Kartenzahlung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Karten der vor Ort aufgeführten Kartenbrands und Kartenarten (Kredit-, Debit Karte) betragsunabhängig als Zahlungsmittel für Waren und/oder Dienstleistungen zu akzeptieren.

Bei elektronischer Abwicklung mittels Hardware-Terminal hat der Auftragnehmer zu gewährleisten, dass das Lesen der Kartendaten und eine allenfalls notwendige Authentifizierung (z. B. durch PIN-Eingabe) persönlich durch den Karteninhaber – ohne Einsichtnahme durch den Vertragspartner oder durch Dritte – am Terminal vorgenommen werden kann. Falls das Terminal keine Authentifizierung (z. B. durch PIN-Eingabe) verlangt, muss der vom Terminal erstellte Beleg in jedem Fall durch den Karteninhaber persönlich auf der dafür vorgesehenen Unterschriftszeile unterzeichnet werden.

Im Zweifelsfall hat der Vertragspartner die Identität des Karteninhabers anhand eines amtlichen Ausweises (Übereinstimmung von Namen und Vorname) zu überprüfen und auf dem Beleg zu vermerken, dass Ausweis- und Kartendaten verglichen und überprüft worden sind. Bei mPOS-Terminals ist dieser Vermerk zusammen mit einer Referenz auf die entsprechende Transaktions-ID aufzubewahren. Kartenzahlung in der Filiale in Sopron ist nicht möglich!

Im Falle eines ungeplanten technischen Defekts oder durch eine höhere Gewalt verursachten technische Störung bittet der Auftragnehmer das Verständnis der Kunden, dass statt einer Kartenzahlung der Auftrag bar beglichen werden muss. Rechnungstellung erfolgt automatisch umgehend nach Fertigstellung. Falls der Auftraggeber die Rechnungsanschrift vorab meldet, kann eine Rechnung auf den Namen ausgestellt werden. Im Falle von Aufträgen mit längerer Bearbeitungszeit wird um eine 50% Anzahlung gebeten, wessen Begleichung bei der Auftragserteilung erfolgt.

5. Vertraulichkeit und Diskretion

Der Auftragnehmer ist bestrebt die Bearbeitung des Auftrags mit höchster Diskretion und Vertraulichkeit zu behandeln. Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, die vereinbarten Konditionen als vertraulich gekennzeichneten oder erkennbaren Informationen, Unterlagen, Daten und Verfahrenstechniken, die weder öffentlich noch allgemein zugänglich sind geheim zu halten und diese jeweils nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei Dritten zugänglich zu machen. Dies hindert die Vertragsparteien nicht an der Preisgabe vertraulicher Informationen, sofern diese auf der Ausübung zwingender gesetzlicher Bestimmungen basiert.

6. Lagerung

Die Lagerung der fertiggerahmten Bilder und weiteren Produkten ist durch den Auftragnehmer bis zur Abnahme gesichert, aber nicht länger als 6 Monaten nach Auftragserteilung. Nach 6 Monaten wird eine Lagerungsgebühr von 5% pro überzogenen Monat verrechnet.

7. Eigentumsvorbehalt

Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an dem Auftragsgegenstand bis zur vollständigen Bezahlung vor.

8. Reklamationen

Ziel des Auftragnehmers ist, alle Bestellungen in der richtigen Qualität und mit der vollen Zufriedenheit des Kunden auszuführen. Besteht dennoch der Kunde auf eine Reklamation, prüft der Auftragnehmer unverzüglich die Beschwerde und versucht diese gegebenenfalls durch Nachbesserungen zu beheben. Der Auftragnehmer leistet für die in Auftrag gegebenen Arbeiten in folgender Weise Gewähr, wobei ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften unberührt bleibt. Nimmt der Auftraggeber den Auftragsgegenstand entgegen und stellt einen Mangel fest, stehen ihm Gewährleistungsansprüche nur zu, wenn er sich diese umgehend vorbehält (maximal 5 Werkstage).

Der Auftragnehmer behebt einen gewährleistungspflichtigen Mangel auf seine Kosten in seinem Betrieb. Da es sich um Maßanfertigungen handelt, hat der Auftragnehmer ein mindestens 3maliges Nachbesserungsrecht. Die Bearbeitung- und Produktionskosten übernimmt der Auftragnehmer. Schlägt die Nachbesserung fehl, insbesondere wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Auftraggeber weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Auftraggeber vom Auftragnehmer Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen.

Reklamationen nach persönlicher Abnahme können nicht mehr akzeptiert werden.

9. Technische Abweichungen

Die auf der Website, auf Broschüren und Flyer, Kataloge, Newsletter und Anzeigen aufgeführten Daten, Fotos, Darstellungen sind rein informativ. Informationen z.B. über Farbe, Gewicht, Platzierung und andere ähnliche Parameter des Produkts können von den angegebenen Werten und Darstellungen abweichen.

10. Gerichtsstand

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

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